
Zuständige Behörden in NRW
Laut der Wasserrahmenrichtlinie sind die folgenden Behörden für die ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie zuständig:
- Oberste Wasserbehörde: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) in Düsseldorf
- Obere Wasserbehörde: Bezirksregierung Münster
- Untere Wasserbehörde: Kreis Borken
- LANUV in Recklinghausen
- Landwirtschaftskammer

Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Die europäische Wasserpolitik wurde durch die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, RL 2000/60/EG) grundlegend reformiert.
Ziel ist eine systematische Verbesserung und keine weitere Verschlechterung des Zustands aller Gewässer, zum Schutz der Aquatischen Ökosysteme, aber auch jener Landökosysteme und Feuchtgebiete, die direkt von den Gewässern (Oberflächengewässern und Grundwasser) abhängig sind.

Zustandsbewertungen von Grundwasserkörpern
Die Verordnung zum Schutz des Grundwassers (GrwV) legt die Kriterien fest, ob sich ein Grundwasserkörper in einem guten Zustand befindet. Ein 'guter Grundwasserzustand' ist dann gegeben wenn der betreffende Grundwasserkörper einen guten mengenmäßigen und einen guten chemischen Zustand aufweist.
Wasserhaushaltsgesetz - WHG
§ 47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser

Wie wird die Verwendung von Grundwasser überprüft?
Aktuelle Wasserrechtliche Genehmigung / wasserrechtliche Erlaubnis
Die letzte wasserrechtliche Genehmigung / bzw. Erlaubnis für die SGW wurde 2006 vom Umweltamt-Herten geprüft (siehe Fakten > Historie > 2006). Am 1.1.2007 wurde dieses Staatliche Umweltamt Herten (kurz StUA) im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform des Landes NRW aufgelöst. Der Laborbereich in Herten wurde fortan dem LANUV zugeordnet und der Bereich Genehmigung&Ausführung wurde der Unteren Wasserbehörde des Kreis Borken zugeordnet. (Telefonische Auskunft vom 15.02.2022)
Bergbaubehörde
Neben den Behörden, die für das Wasserrecht zuständig sind, gibt es in Nordrhein-Westfalen auch noch eine Bergbaubehörde. Die zuständige Behörde für Bergbau-Angelegenheiten ist für ganz NRW die Bezirksregierung Arnsberg. Da ein Großteil des Vredener Grundwassers für den Salz-Bergbau in Epe genutzt wird, kann also die Bezirksregierung in Arnsberg - aus 150 Kilometer Entfernung - auch auf die Vergabe von wasserrechtlichen Genehmigungen hier in Vreden einwirken.
Durch das Aussolen der Kavernen wird sauberes Grundwasser in rauen Mengen verbraucht, dies wäre bei herkömmlichen Bergbau-Verfahren nicht der Fall.