2021 • 25. November

Das Thema wurde von Bündnis 90 / Die Grünen im Kreistag angefragt. Quelle: Gremieninformationen für die Bürger: Kreis Borken

Hier ist die Zusammenfassung des öffentlichen Tagesordnungspunktes:

  • Frau Thume berichtet zum Grundwasserstand im Nordkreis
  • Zu Folie 4 weist sie ergänzend darauf hin, dass der Grundwasserkörper im Süden geologisch die Grenze des Kreises Borken in die Niederlande hinein überschreite.
  • Auf Nachfrage von Herrn Schulte führt Frau Thume aus, die natürliche Entnahme des Grundwassers durch die Natur sei bei der Berechnung der Grundwasserneubildungsrate berücksichtigt. Auch der 6 – Jahres – Überwachungszyklus der WRRL sei angemessen, um auch ein Mittel des jährlichen Wetters berücksichtigen zu können.
  • Bei der Gegenüberstellung der theoretisch ermittelten Grundwasserneubildungsrate und der tatsächlich feststellbaren jährlichen Wasserentnahmemenge sei festzustellen, dass grundsätzlich zu viel Grundwasser entnommen werde, bemerkt Herr Ebbing. Dass die Ermittlung einer Wasserbilanz sehr komplex sei und verschiedene Unsicherheiten beinhalte, bestätigt Frau Thume. Insbesondere deshalb werde bei jeglicher Berechnung und Analyse immer der Vorsorgegrundsatz durch eine pessimale Betrachtung berücksichtigt.
  • Die hydrologische Situation im Zwillbrocker Venn sei in den letzten beiden Sommern katastrophal gewesen, sagt Herr Leuders. Da eine Neubewertung der Erlaubnis zur Grundwasserentnahme durch die SGW erst im Jahr 2030 durch die Bezirksregierung erfolge, sei fraglich, ob die Natur bis dahin nicht noch weiter leide und dadurch ein frühzeitigeres Einschreiten erforderlich werde. Wie ihrer Präsentation zu entnehmen sei, erfolge ein engmaschiges Monitoring der Grundwasserkörper in Vreden und insbesondere im Zwillbrocker Venn, welches im Falle der Erforderlichkeit ein Einschreiten durch die Untere Wasserbehörde möglich mache, entgegnet Frau Thume.
  • Auf Nachfrage von Herrn Kublun bestätigt Frau Thume, die Wiederhinzufügung des Wassers ins Grundwasser z.B. durch eine aktive Beregnung würde nur geringe Wirkungen für die Grundwasserneubildung haben.
  • Mit Blick auf die hohe Grundwasserentnahme im Gebiet um Vreden bemängelt Herr Moritz, dass dem Kreis bis heute nicht bekannt sei, welche Flächen drainiert würden. Dies wird zur Kenntnis genommen.
  • Eine Aufforderung zum Widerruf der wasserrechtlichen Erlaubnis der SGW gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg stehe derzeit für den Kreis Borken nicht an, antwortet Frau Thume auf Nachfrage von Herrn Ebbing. Durch das engmaschige Monitoring sei dieses Einschreiten bisher nicht erforderlich gewesen.
  • Auf Nachfrage von Herrn Elpers, ob die SGW für die Salzgewinnung auch gebrauchtes Nutzwasser nutzen könne, entgegnet Frau Thume, auch die SGW selbst würde mit Blick auf das neue Erlaubnisverfahren 2030 nach Alternativen zur Grundwasserentnahme suchen.
  • Die Vorgabe eines jahreszeitabhängigen Grundwassermanagements ist fachlich geprüft worden und zeigt keine zielführende Wirkung. Daher könne sie aus rechtlicher Sicht nicht erfolgen, erläutert Frau Thume auf Nachfrage von Herrn Schulte. 

 

Den öffentlichen Vortrag können Sie sich hier noch einmal aufrufen